Aktuelles
Abschlagszahlung im Dezember
Artikel vom 02.12.2022
Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember 2022 keine Abschläge an ihren Versorger zahlen. Doch wie wird das bei Mieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gehandhabt?
Die Hilfe werden wir über die Jahresabrechnung 2022 an unsere Mieter*innen/Eigentümer*innen weitergegeben.
Hierbei wird die Heizkostenvorauszahlung-Dezember mit der Ausgleichszahlung vom Bund verrechnet. Die entstandene Gutschrift wird in der Abrechnung der Betriebskosten berücksichtigt.
Damit landet die Hilfe wie vom Gesetzgeber vorgesehen bei Ihnen als Kunde/Kundin.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.