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Abschlagszahlung im Dezember

Artikel vom 02.12.2022

Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember 2022 keine Abschläge an ihren Versorger zahlen. Doch wie wird das bei Mieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gehandhabt?

 

Die Hilfe werden wir über die Jahresabrechnung 2022 an unsere Mieter*innen/Eigentümer*innen weitergegeben.

 

Hierbei wird die Heizkostenvorauszahlung-Dezember mit der Ausgleichszahlung vom Bund verrechnet. Die entstandene Gutschrift wird in der Abrechnung der Betriebskosten berücksichtigt.

 

Damit landet die Hilfe wie vom Gesetzgeber vorgesehen bei Ihnen als Kunde/Kundin.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.